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Erben und Vererben
Wussten Sie, dass nur ca. jeder fünfte Bundesbürger durch die Errichtung einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag,..) Vorsorge für den Todesfall trifft.
Wussten Sie, dass rund 90 % dieser letztwilligen Verfügungen inhaltlich verfehlt, unklar oder völlig unwirksam sind.
Dabei führt diese mangelnde Vorsorge in einer Vielzahl von Fällen zu erheblichen Konsequenzen.
- Aufgrund des Eintretens der gesetzlichen Erbfolge kann sich der überlebende Ehegatte eines kinderlosen Ehepaares damit konfrontiert sehen, dass er keinesfalls Alleinerbe des Nachlasses geworden ist, denn neben ihm erbt der Neffe des Verstorbenen ¼ des Nachlasses.
- Im Fall des Versterbens des Familienvaters einer 4-köpfigen Familie erbt aufgrund des Eintretens der gesetzlichen Erbfolge die Ehefrau des Verstorbenen die Hälfte des Vermögens und die beiden volljährigen Kinder je ein Viertel des Vermögens. Der Nachlass besteht beispielsweise aus einem Haus, einem Auto und einem Aktienpaket. Die Kinder möchten das gesamte Erbe sofort versilbern, die Ehefrau dagegen möchte gerne in dem Haus wohnen bleiben. Der Konflikt zwischen den Erben ist in einem solchen Falle vorprogrammiert. Dieser Konflikt hätte sich durch ein Testament vermeiden lassen.
- Aufgrund des Eintretens der gesetzlichen Erbfolge kommt es dazu, dass der Hauptvermögensbestandteil des Nachlasses in einem mittelständischen Gewerbebetrieb besteht, häufig zur Zerschlagung des Betriebes.
- Nur durch die Errichtung einer letztwilligen Verfügung ist eine optimale Ausnutzung der persönliche Steuerfreibeträge gewährleistet und kann somit der Anfall unnötig hoher Erbschaftssteuern vermieden werden.
| Treffen Sie daher rechtzeitig Vorsorge durch die Errichtung eines Testaments und lassen Sie sich hierbei durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten, denn eine sichere Planung erfordert die Kenntnis der Besonderheiten des Erbrechts, sowie des Erbschaftssteuerrechts. |
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